Allgemeines Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Individualverteidigung

Das deutsche Strafrecht fußt auf dem Prinzip der individuellen Verantwortlichkeit.
Ein „Unternehmensstrafrecht“ gibt es (noch) nicht, so dass die Individualverteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit darstellt. Hierbei übernimmt invictus Anwaltskanzlei Peter Nickel die Verteidigung im Ermittlungsverfahren gegenüber den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung etc.) und setzt sich unbeugsam für ihre Rechte ein. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stellt immer eine ganz besondere Belastungssituation für die Betroffenen dar, so dass wir stets bemüht sind eine rasche Verfahrenserledigung unter Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung für unsere Mandanten zu erreichen.
Sollte eine öffentliche Hauptverhandlung nicht zu vermeiden sein, verfügt invictus Anwaltskanzlei Peter Nickel über eine langjährige Erfahrung in Prozessführung und –strategie, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu gewährleisten.

Unternehmensvertretung

Aber auch Unternehmen geraten immer öfter in den Fokus von Ermittlungen. Steigende Zahlen von Durchsuchungen von Geschäftsräumen durch die Staatsanwaltschaft, die Kriminalpolizei oder der Steuerfahndung belegen dies. Die Ermittlungsbehörden durchsuchen nicht nur Geschäftsräume und Produktionsstätten, sondern stellen auch umfangreich Betriebsunterlagen und sonstige elektronische Daten (insbesondere Emails) sicher, was oftmals zu einer unüberschaubaren Datenflut im Ermittlungsverfahren führt. Hier gilt es in Zusammenarbeit mit den Unternehmen mögliche Probleme zu analysieren und – kooperativ oder konfrontativ – die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen. Neben diesem anspruchsvollen Tätigkeitsfeld drohen den Unternehmen aber zunehmend auch weitere Gefahren, insbesondere durch die Abschöpfung von Gewinnen und die Verhängung hoher Bußgelder.
Auch in diesen Fällen vertritt invictus Anwaltskanzlei Peter Nickel Mandanten umfassend und übernimmt insbesondere auch die Koordination in schwierigen Umfangsverfahren, in denen eine Vielzahl von Angestellten oder sogar die gesamte Geschäftspraxis eines Unternehmens in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden geraten sind.

Compliance

Compliance (Regeltreue und deren Dokumentation) gewinnt stetig an Bedeutung. Im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, gerade auch in steuerstrafrechtlichen Verfahren, sehen sich heute auch kleinere und mittelständische Unternehmen in der Pflicht eine solche betrieblicher Vorsorge vorzuhalten. Hierbei ist invictus Anwaltskanzlei beratend tätig und führt auch Schulungen von Mitarbeitern durch. Auch die Durchführung interner Untersuchungen (sog. „Internal Investigations“) wird über ein Netzwerk kompetenter Kollegen, auch in größeren Unternehmen, koordiniert und sichergestellt.

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